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Apothekerin Ina Baublys
Max-Planck-Straße 3, 53177 Bonn
02289527826 02289527826

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Notdienst

08.09.2026 (9.00 Uhr) bis
09.09.2026 (9.00 Uhr)
St. Anna-Apotheke
Kirchberg 2-4
53179 Bonn
0228/341616
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Adler-Apotheke
Weberstraße 71
53113 Bonn
0228/210587
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Hirsch Apotheke
Friedrich-Breuer-Straße 44
53225 Bonn
0228/461714
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09.09.2026 (9.00 Uhr) bis
10.09.2026 (9.00 Uhr)
Friesdorf Apotheke
Annabergerstraße 159b
53175 Bonn
0228/315648
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Holzlarer Apotheke
Hauptstraße 56
53229 Bonn
0228/481545
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Löwen Apotheke
Markt 35
53111 Bonn
0228/635555
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10.09.2026 (9.00 Uhr) bis
11.09.2026 (9.00 Uhr)
Hirsch-Apotheke
Hauptstraße 38
53604 Bad Honnef
02224/93850
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German-Apotheke
Hubertusstraße 54
53125 Bonn
0228 9180606
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Königs-Apotheke
Prinz-Albert-Straße 34
53113 Bonn
0228/210755
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Quelle: Apothekerkammer Nordrhein

Teddybär mit Fieberthermometer und Schal als Symbol für Krankheit oder Notfall

Ärztlicher Notdienst

Welcher Arzt hat gerade Bereitschaft?
Telefon: 116117 (bundesweite Auskunft)

Zahnärztlicher Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst, Ansage und Vermittlung (A&V e.V.)
www.zahnarzt-notdienst.de.

Vergiftungen

Schnelle Hilfe in Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdachtsfällen (Übersicht, regional).

In dringenden Fällen rufen Sie die Beratungsstellen bitte direkt unter den dort angegeben Nummern an, der E-Mail-Kontakt ist allein für allgemeine Anfragen, deren Bearbeitung nicht eilt, gedacht!

Grundsätzliches Verhalten bei Vergiftungen:

Ruhe bewahren! Erst Giftnotruf oder Hausarzt oder Notarzt anrufen, dann handeln!

Bitte stets Folgendes angeben:

  • Was ist passiert?
  • Wer hat sich vergiftet? (Alter und Körpergewicht)
  • Wie erfolgte die Vergiftung?
  • Wann erfolgte die Vergiftung?
  • Wieviel? (Dosis)

Bitte auffällige Erscheinungen, insbesondere Bewußtseinslage, Atmung und äußere Auffälligkeiten schildern. Bei ausreichender Kenntnis der Situation kann die Beratungsstelle bei Vergiftungen oder auch der Hausarzt Entscheidungshilfen sowie Anweisungen zur Ersten Hilfe geben.

Denken Sie bitte daran

Die Information über die Notdienste der Apotheken ist unverbindlich, da sich die Notdienste sehr kurzfristig ändern können. Der Betreiber kann keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Dienstbereitschaft der Apotheke in der Nacht, an den Sonn- und Feiertagen und während der übrigen Ladenschlusszeiten dient der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Notfällen. Der Notdienst muss vom Apotheker zusätzlich zum Tagesdienst geleistet werden. Nehmen Sie daher bitte die Apotheke während der Notdienstbereitschaft auch nur in Notfällen in Anspruch.

Die Notdienstgebühr beträgt 2,50 Euro pro Notdienstbesuch und unabhängig von der Anzahl der Rezepte oder der gekauften Arzneimittel. Sie darf von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Kreuzt Ihr Arzt "noctu" auf dem Rezept an, macht er damit einen Notfall kenntlich. Das Rezept muss unverzüglich in der Apotheke eingelöst werden, die Notdienstgebühr wird dann von der Krankenkasse übernommen.